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   VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209   

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https://dejure.org/2021,12243
VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209 (https://dejure.org/2021,12243)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16.02.2021 - RO 9 E 21.209 (https://dejure.org/2021,12243)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - RO 9 E 21.209 (https://dejure.org/2021,12243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 25b, § 54 Abs. 2 Nr. 8b, Nr. 9, § 60 Abs. 5, Abs. 7, § 60a Abs. 2, § 81 Abs. 3, Abs. 4; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1
    Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209
    Eine Duldung kann aber zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erteilt werden, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209
    Allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, resultiert außerhalb des Anwendungsbereichs des § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen wäre (Nds. OVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 2004

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209
    Soweit der Aufenthalt durch eine gesetzwidrige Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung gewissermaßen "erzwungen" wurde, liegt ein Ausnahmefall vor, der es rechtfertigt, abweichend vom Soll-Anspruch des § 25b Abs. 1 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 18.11.2019 - 2 M 121/19 - juris).
  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883

    Unbegründete Beschwerden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209
    Entgegen dem Vorbringen im Eil- und Klageverfahren besteht kein Anspruch auf Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis, insbesondere gemäß § 25b AufenthG, der durch eine (Verfahrens-) Duldung im Wege einer einstweiligen Anordnung zu sichern wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 10 CS 20.883 - juris Rn. 6; B.v. 30.3.2020 - 10 CE 20.404 - juris Rn.11).
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